DER PAYROLL PODCAST – #9 Rechtssicher KI im Unternehmen einführen: EU AI Act, Datenschutz und Umsetzung bis 2025

2024 setzen bereits 20 % der deutschen Unternehmen auf Künstliche Intelligenz – und der Trend zeigt steil nach oben. Besonders bemerkenswert: Fast die Hälfte aller Großunternehmen nutzt KI aktiv, und auch kleine sowie mittlere Unternehmen ziehen nach. Doch mit der zunehmenden Verbreitung kommen auch neue Herausforderungen: Neben technologischen Anpassungen müssen Unternehmen vor allem rechtliche Vorgaben wie die EU KI-Verordnung umsetzen.

2025 wird ein entscheidendes Jahr, denn am 02.02.2025 tritt die nächste Stufe des EU AI Acts in Kraft. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, Ihr Personal mit KI-Zugang durch Schulungen ‚KI-Fit‘ zu machen.

In dieser Folge von DER PAYROLL PODCAST spreche ich mit Barbara Schmitz, Rechtsanwältin für IT, Datenschutz und Compliance bei der Bay GmbH in München. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Datenschutzbeauftragte und Beraterin zeigt sie praxisnah, wie Unternehmen die rechtlichen Anforderungen meistern können.

🌟 Was erwartet Sie in dieser Folge?
✔️ Wie Sie KI rechtssicher in Ihr Unternehmen einführen
✔️ Warum Schulungen zur KI-Kompetenz für Mitarbeiter ab 2025 unverzichtbar sind
✔️ Welche Rolle der Betriebsrat bei der Einführung von KI spielt
✔️ Ob Unternehmen neben dem Datenschutzbeauftragten auch einen KI-Experten benötigen
✔️ Wie Sie Datenmissbrauch durch KI-Systeme verhindern
✔️ Warum eine klare KI-Strategie unverzichtbar ist

Freuen Sie sich auf wertvolle Einblicke und praktische Tipps, um Ihr Unternehmen auf die Zukunft mit KI vorzubereiten!

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Situation vor dem Urteil

Vor dem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 28. Januar 2025 war die Situation bezüglich elektronischer Gehaltsabrechnungen wie folgt:

Rechtliche Unsicherheit: Es gab keine klare höchstrichterliche Entscheidung zur Zulässigkeit ausschließlich digitaler Gehaltsabrechnungen.

Unterschiedliche Gerichtsentscheidungen: Einige Landesarbeitsgerichte, wie das LAG Niedersachsen und das LAG Hamm, urteilten, dass die bloße elektronische Bereitstellung von Lohnabrechnungen zum Abruf durch den Arbeitnehmer nicht ausreiche, um die gesetzliche Pflicht zur Erteilung einer Lohnabrechnung zu erfüllen.

Zustimmungserfordernis: Viele Arbeitgeber gingen davon aus, dass sie für die Umstellung auf digitale Abrechnungen die ausdrückliche Zustimmung der Arbeitnehmer benötigten.

Unsicherheit bei der Umsetzung: Arbeitgeber waren unsicher, wie sie die Digitalisierung von Personaldokumenten rechtssicher umsetzen konnten, insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung des gesetzlichen Textformerfordernisses gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO.

Diese Situation führte zu Zurückhaltung bei der Umstellung auf vollständig digitale Abrechnungssysteme und zu rechtlichen Auseinandersetzungen, wie im Fall der Edeka-Verkäuferin, die auf einer Papierabrechnung bestand und zu diesem Urteil des BAG führte.

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