2022 – Änderungen zum Jahreswechsel in Österreich

Im Gegensatz zur deutschen Bundesregierung hat unser Nachbar in Österreich verschiedene Änderungen in 2022 zur Entlastung der Wirtschaft und der ArbeitnehmerInnen vorgesehen:

  1. Senkung der Lohnsteuer
    Ab 01.01.2022 wird die Lohnsteuer in bestimmten Stufen abgesenkt. Der erste Schritt zur Senkung wurde schon in 2020 durchgeführt. Jetzt werden die Steuersätze für weitere Einkommensstufen abgesenkt. Diese Senkung war schon vor der Corona-Pandemie geplant, wird aber nun gänzlich umgesetzt.

  2. Senkung der Sozialversicherungbeiträge ab 2022 für niedrige Einkommen
    Der Arbeitslosenbeitrag ist in Österreich für Arbeitnehmer prozentual nach Einkommen gestaffelt. Das Grenzeinkommen wird erweitert, somit profitieren geringe Einkommen von einer Senkung. Auch die Krankenversicherungsbeiträge sollen um 1,7% gesenkt werden.

  3. Erhöhung Familienbonus von 1.500,00€ auf 2.000,00€
    Der Familienbonus wird auf 2.000,00€ pro Kind erhöht.

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28. Januar 2025 eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf die Digitalisierung von HR-Prozessen und die betriebliche Praxis hat. Das Urteil erlaubt Arbeitgebern, Entgeltabrechnungen rechtssicher in digitaler Form bereitzustellen, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung der Arbeitnehmer erforderlich ist. Diese Entscheidung bringt sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile und sorgt für mehr Klarheit in der Praxis.

Situation vor dem Urteil

Vor dem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 28. Januar 2025 war die Situation bezüglich elektronischer Gehaltsabrechnungen wie folgt:

Rechtliche Unsicherheit: Es gab keine klare höchstrichterliche Entscheidung zur Zulässigkeit ausschließlich digitaler Gehaltsabrechnungen.

Unterschiedliche Gerichtsentscheidungen: Einige Landesarbeitsgerichte, wie das LAG Niedersachsen und das LAG Hamm, urteilten, dass die bloße elektronische Bereitstellung von Lohnabrechnungen zum Abruf durch den Arbeitnehmer nicht ausreiche, um die gesetzliche Pflicht zur Erteilung einer Lohnabrechnung zu erfüllen.

Zustimmungserfordernis: Viele Arbeitgeber gingen davon aus, dass sie für die Umstellung auf digitale Abrechnungen die ausdrückliche Zustimmung der Arbeitnehmer benötigten.

Unsicherheit bei der Umsetzung: Arbeitgeber waren unsicher, wie sie die Digitalisierung von Personaldokumenten rechtssicher umsetzen konnten, insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung des gesetzlichen Textformerfordernisses gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO.

Diese Situation führte zu Zurückhaltung bei der Umstellung auf vollständig digitale Abrechnungssysteme und zu rechtlichen Auseinandersetzungen, wie im Fall der Edeka-Verkäuferin, die auf einer Papierabrechnung bestand und zu diesem Urteil des BAG führte.

Urteil treibt Digitalisierung in der Payroll voran

Mit diesem Urteil erleichtert das BAG die Digitalisierung in Unternehmen. Arbeitgeber sind nun berechtigt, Gehaltsabrechnungen elektronisch bereitzustellen, ohne auf die Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters angewiesen zu sein. Dies reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern spart auch Papier und Druckkosten.

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