Jetzt gehts eigentlich für die meisten in den Sommerurlaub! Der Gesetzgeber hat jedoch noch einiges vor, dass ein Handeln noch im August 2022 erfordert! Die FAQ’s zur Energiepreispauschale sind online und verschaffen Klarheit über die Details der Umsetzung. Die EPP muss in der Lohnsteueranmeldung August (Abgabe 10. September 2022) erfasst werden. Die Auszahlung an die Arbeitnehmer erfolgt mit der September 2022 Abrechnung. Sie müssen also Ihre EPP-Empfänger jetzt über Auswertungen identifizieren. Die EPP zählt nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, ist nicht pfändbar, aber voll steuerpflichtig. Sie wird auf der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Buchstaben ‚E‘ als Bezug dem Finanzamt nachgewiesen. Bei gewissen AN-Gruppen sind vorab Bescheinigungen/Bestätigungen bzgl. des 1. Arbeitsverhältnisses (Elterngeldempfänger, Minijobber, ..) einzuholen, damit diese die EPP nicht unberechtigt oder doppelt erhalten. Korrekturen der EPP sind stets in der August Lohnsteueranmeldung nachträglich zu korrigieren. Die geänderten Formulare Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteueranmeldung sind ebenfalls online.
Heute schon dokumentiert? – Warum Prozessdokumentationen in der Lohnabrechnung so wichtig sind!
Haben Sie das schon erlebt? Ihr langjähriger Lohnabrechner verlässt das Unternehmen und plötzlich stehen Sie da – ohne zu wissen, was genau zu Heute schon dokumentiert? – Warum Prozessdokumentationen in der Lohnabrechnung so wichtig sind!ist. In letzter Minute soll dann noch schnell eine Prozessdokumentation erstellt werden, aber oft fehlt die Zeit oder die Motivation. Dabei sind solche Dokumentationen in der Lohnabrechnung von unschätzbarem Wert. Sie helfen, wenn jemand das Unternehmen verlässt, krankheitsbedingt ausfällt oder während des Urlaubs vertreten werden muss.
Warum sollte man also nicht gleich damit anfangen?