Laut eines neuen Urteils hat eine Schwangere mit Beschäftigungsverbot schon ab dem 01. Tag eines neuen Beschäftigungsverhältnisses Entgeltfortzahlungsanspruch. Normalerweise setzt die Entgeltfortzahlung des neuen Arbeitsgebers erst ab dem 29. Tag ein. (§3 (3) EntgeltFZG (Entgeltfortzahlung/Wartefrist), und der Arbeitnehmer erhält stattdessen Krankengeld.
Begründung des Urteils:
– eine vorherige Arbeitsleistung ist keine Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung bei einem Beschäftigungsverbot
– der neue Arbeitgeber erhält die gesamte Lohnfortzahlung inkl. SV-Beiträge mit der U2-Umlage-Erstattung zurück. Somit entstünde keine finanzielle Belastung des Arbeitgebers.
(Urteil:Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016 – 9 Sa 917/16 -)
Heute schon dokumentiert? – Warum Prozessdokumentationen in der Lohnabrechnung so wichtig sind!
Haben Sie das schon erlebt? Ihr langjähriger Lohnabrechner verlässt das Unternehmen und plötzlich stehen Sie da – ohne zu wissen, was genau zu Heute schon dokumentiert? – Warum Prozessdokumentationen in der Lohnabrechnung so wichtig sind!ist. In letzter Minute soll dann noch schnell eine Prozessdokumentation erstellt werden, aber oft fehlt die Zeit oder die Motivation. Dabei sind solche Dokumentationen in der Lohnabrechnung von unschätzbarem Wert. Sie helfen, wenn jemand das Unternehmen verlässt, krankheitsbedingt ausfällt oder während des Urlaubs vertreten werden muss.
Warum sollte man also nicht gleich damit anfangen?