Am 20.03.2019 hat die EU bekanntgegeben, dass es Erleichterungen bei den A1 Meldungen geben soll. Der EU-Rat hat nicht zugestimmt. Für eine Umsetzung und Änderung auch auf nationaler Ebene ist diese jedoch erforderlich.
In Rücksprache mit der ITSG bleibt es erstmal bei den derzeitigen Regelungen für A1 – d.h. für jede kurze oder lange Dienstreise. Lt. Informationen der DATEV soll es zukünftig eine Abschaffung für A1 für kurze Dienstreisen ohne Dienstleistung geben z.B. Messebesuche oder Meetings. Sollten jedoch Dienstleistungen im EU-Ausland erbracht werden ist weiterhin eine A1-Bescheinigung erforderlich.
Somit bleibt erstmal alles beim Alten – auch das maschinelle Meldeverfahren ab 01.07.2019 läuft dann verpflichtend über das Lohnsystem.
Das Thema A1 behandle ich auch intensiv in meinem nächsten Artikel in der Lohn & Gehalt Ausgabe 03/2019.
Informationen finden Sie hierzu auch unter
https://www.fvw.de/biztravel/news/geschaeftsreisen-eu-rat-einigt-sich-nicht-auf-a1-abschaffung-201015 und https://ec.europa.eu/germany/news/20190320-koordinierung-soziale-sicherheit_de
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