Ein ziemlich brisantes Urteil – ein Entschädigungsanspruch bei einer 14tägigen Quarantäne bei einem
Covid-19 Verdacht wurde durch ein Gericht komplett ausgeschlossen. Eine Lohnfortzahlung sei dem Arbeitgeber
zumutbar, da dies nicht einen ‚erheblichen‘ Zeitraum umfasst. Der Arbeitgeber hatte §616 BGB nicht
abbedungen. Hier gehts zum Urteil!