Pfändungen sind immer ein schwieriges Thema in der Gehaltsabrechnung, da die Behandlung komplex ist und der Arbeitgeber für die richtige Abführung der gepfändeten Beträge in der Haftung steht. Verbrauerinsolvenz, Lohnabtretungen, Sach- und Unterhaltspfändungen sind jeweils separat zu betrachten.
Hierzu gibt es nun ein neues Urteil: Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen gelten nun als unpfändbar. Sie fallen nun unter den Punkt der besonderen Erschwernis wie Schmutz- und Erschwerniszulagen lt. § 850 a Nr. 3 ZPO.
Hier genaueres zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts unter:
http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_10-AZR-85916_Fuer-Sonntags-Feiertags-und-Nachtarbeitszulagen-gilt-Pfaendungsschutz.news24743.htm